Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der
„K44“
–
Konzept
44
Dr.
Saring
&
Schmidt-Agel
GbR
für
den
Geschäftsbereich Vermietung
1.
K44
-
Konzept
44
Dr.
Saring
&
Schmidt-Agel
GbR
-
nachstehend
K44
genannt-
schließt
diesen
Vertrag
im
Namen,
für
Rechnung
und
in
Vollmacht
des
Eigentümers
ab.
K44
selbst
ist
also
nur
Vermittler
und
vom
Eigentümer
bevollmächtigt,
in
seinem
Namen
und
für
seine
Rechnung
alle
im
Zusammenhang
mit
dem
Abschluss
und
der
Abwicklung
des
Mietvertrages
erforderlichen
und
zweckmäßigen
Erklärungen
abzugeben
und
zu
empfangen
sowie
alle
Forderungen
aus
diesem
Vertrag
gegen
den
Mieter
geltend zu machen.
2.
Stornierung
Mit
einer
mündlichen,
fernmündlichen
oder
schriftlichen
(auch
E-Mail)
Unterkunftsreservierung
haben
Sie
mit
uns
als
Ihrem
Gastgeber
einen
rechtsgültigen
Mietvertrag
abgeschlossen.
Es
gelten
die
Bestimmungen
des
befristeten
Mietvertrages
aus
dem
BGB
(bürgerlichen Gesetzbuch).
•
Der
Gastaufnahmevertrag
ist
abgeschlossen,
sobald
die
Unterkunft bestellt und zugesagt ist.
•
Der
Abschluss
des
Gastaufnahmevertrags
verpflichtet
beide
Parteien
zur
Erfüllung
des
Vertrages
und
kann
nicht
einseitig,
d.h.
ohne
Zustimmung
des
anderen
Vertragspartners gelöst werden.
•
Der
Vermieter
ist
verpflichtet,
bei
Nichtbereitstellung
der
Unterkunft
dem
Gast
Schadenersatz
zu
leisten
oder
eine
Ersatzunterkunft
anzubieten.
•
Der
Gast
ist
verpflichtet,
bei
Nichtinanspruchnahme
der
vertraglichen
Leistungen
den
vereinbarten
Preis
zu
zahlen,
abzüglich
der
vom
Vermieter
ersparten
Aufwendungen:
die
Einsparungen
betragen
gemäß
der
Internationalen
Hotelordnung
bei
Ferienwohnungen 20%.
•
Der
Vermieter
ist
nach
Treu
und
Glauben
gehalten,
nicht
in
Anspruch
genommene
Unterkünfte
nach
Möglichkeit
anderweitig
zu
vermieten;
bis
zur
Weitervermietung
jedoch haftet der Gast nach Punkt 4.
•
Der
Gast
wird
umgehend
auf
seine
Verpflichtung
hingewiesen,
evtl.
Ausfallkosten
zu
übernehmen;
erst
nach
Ablauf
des
stornierten
Buchungszeitraumes
werden
dem
Gast
die
Kosten
in
Rechnung
gestellt.
Der
Vermieter
und
K44,
als
dessen
Vertreter,
können
den
Vertrag
in
Fällen
von
höherer
Gewalt
oder
sonstigen
nicht
voraussehbaren
Ereignissen
wie
Wasser-,
Sturm-,
Brandschäden
etc.
kündigen.
Sollte
aufgrund
dieser
Umstände
das
angemietete
Objekt
nicht
verfügbar
sein,
erklärt
sich
der
Mieter
mit
einem
gleichwertigen
Ersatzmietobjekt einverstanden.
•
Von
der
Entrichtung
der
Miete
und
der
Buchungsgebühr
wird
der
Mieter
nach
dem
Gesetz
nicht
dadurch
befreit,
dass
er
durch
einen
in
seiner
Person
liegenden
Grund
z.B.
Erkrankung,
Verhinderung
aus
beruflichen
oder
familiären
Gründen,
nicht
anreisen
kann.
Ein
Rücktritt
von
einer
bestätigten
Reise
muss
schriftlich erfolgen.
•
Benennen
Sie
uns
keinen
adäquaten
Ersatzmieter,
berechnen
wir
Ihnen
bei einem Vertragsrücktritt
-
bis
42
Tage
vor
dem
vereinbarten
Anreisetag 30 % des Mietbetrages
-
ab
dem
42.
Tag
vor
dem
vereinbarten
Anreisetag
100
%
des
Mietbetrages.
Treten
Sie
Ihre
Reise
zu
einem
späteren
Zeitpunkt
an
oder
beenden
Sie
Ihren
Aufenthalt
vor
dem
vereinbarten
Termin,
berechnen
wir
Ihnen
ebenfalls
100
%
des
im
Mietvertrag
festgeschriebenen
Betrages.
Für
den
Fall
von
ersparten
Aufwendungen
(regelmäßig
20%
des
Mietzinses)
sowie
Einnahmen
aus
einer
anderweitigen
Vermietung
werden
diese
angerechnet.
Aus
diesem
Grund
empfehlen
wir
Ihnen
eine
Reiserücktrittsversicherung
abzuschließen.
Entsprechende
Unterlagen
erhalten
Sie
bei
Ihrer
Hausversicherung.
•
Im
Falle
einer
Stornierung
berechnen
wir
eine
Bearbeitungsgebühr
in
Höhe
von
50,00
EUR,
die
in
Abzug
von
der
Rückerstattung erfolgt
3.
Buchungsbestätigung
Mit
Abschluss
eines
Mietvertrages
und
dem
Eingang
einer
Anzahlung
von
30
%
des
endgültigen
Rechnungsbetrages
ist
die
Ferienwohnung
für
Sie
reserviert.
Sie
erhalten
dann
eine
schriftliche
Buchungsbestätigung
von
uns.
Für
den
Fall,
dass
zwischen
Mietvertragsabschluss
und
Anzahlung
mehr
als
10
Tage
(Stichtag
ist
die
Buchungsbestätigung)
liegen,
behält
sich
der
Vermieter
ein
Rücktrittsrecht
vor.
4.
Kaution
Der
Vermieter/K44
behält
sich
vor
eine
Mietkaution,
spätestens
mit
der
Restzahlung,
vor
Urlaubsantritt,
oder
vor
Ort
bei
der
Übergabe
der
Wohnung
zu
erheben.
Die
Rückzahlung
erfolgt
nach
Rückgabe
der
Ferienunterkunft
innerhalb
eines
Zeitraumes
von
4
Wochen,
oder
direkt
bei
der
Abnahme/Abreise.
Ein
Einbehalt
erfolgt
in
den
Fällen
in
denen
der Mieter seine Obhutspflicht verletzt.
5.
Bezahlung
Überweisen
Sie
bitte
die
restlichen
70
%
des
Rechnungsbetrages
bis
spätestens
42
Tage
vor
Ihrem
Urlaubsantritt
auf
unser
Konto.
Erfolgt
der
Vertragsabschluss
innerhalb
42
Tagen
vor
dem
Anreisetag,
überweisen
Sie
bitte
umgehend
den
gesamten
Mietbetrag
auf
das
angegebene
Konto.
Die
Kosten
für
Strom,
Wasser,
Heizung
sind
im
Mietpreis enthalten.
6.
An- und Abreise
Das
Mietobjekt
steht
dem
Mieter
am
Tag
der
Anreise
ab
16.00
Uhr
zur
Verfügung.
Am
Tag
der
Abreise
muss
das Objekt bis 10.00 Uhr geräumt sein.
7.
Belegung
Die
Aufnahme
zusätzlicher
Personen
ist
uns
unverzüglich
anzuzeigen
und
nur
bis
zu
der
auf
der
im
Mietvertrag
angegebenen
maximalen
Personenbelegungszahl
zulässig
sowie
mit
einem
zusätzlichen
Mietzins
von
25,00
€
pro
Person
und
Nacht
zu
vergüten.
Im
Übrigen
darf
das
Mietobjekt
nicht
an
Dritte
vermietet
oder
sonst
entgeltlich
oder
unentgeltlich
überlassen werden.
8.
Schlüssel-Rücknahme/Ausgabe
Die
Wohnungsübergabe
erfolgt
durch
eine
Bevollmächtigte
von
K44.
In
Ausnahmefällen
und
verspäteter
Anreise
(nach
18:00
Uhr)
wird
der
Schlüssel
am
Objekt
hinterlegt.
Die
Schlüsselübergabe
erfolgt
nur
nach
kompletter
Zahlung
der
Miete.
Bei
Abreise
sind
alle
Schlüssel
wieder
bei
der
Bevollmächtigten
abzugeben
oder
–
falls
vereinbart
-
im
zur
Wohnung
gehörenden
Briefkasten
einzuwerfen!
Bitte
klären
Sie
evtl.
Fragen
hinsichtlich
der
Schlüsselübergabe
während
der
Geschäftszeiten
und
vor
Ihrer Anreise.
9.
Haftung des Mieters
Der
Mieter
hat
das
Mietobjekt
und
das
darin
befindliche
Inventar
pfleglich
zu
behandeln.
Für
Schäden,
die
während
der
Mietzeit
entstehen,
haftet
der
Mieter;
vorstehende
Schäden
sind
sofort
zu
melden.
10.
Haustiere
Haustiere
sind
generell
nicht
gestattet.
Wir
bitten
Sie
dringend,
sich
an
diese
Vorgaben
zu
halten,
da
diese
Mietobjekte
auch
an
Allergiker
vermietet
werden,
denen
wir
ausdrücklich
zusichern,
dass
sich
hierin
keine
Haustiere
aufgehalten
haben.
lm
Falle
der
Zuwiderhandlung
droht
uns
und
ihnen
erhebliche
Schadensersatzansprüche.
11.
Nichtraucherobjekte
Bei
Buchung
eines
Nichtraucherobjektes
darf
in
dem
Mietobjekt
nicht
geraucht
werden.
12.
Gästekarten
Die
Gästekarten
werden
von
K44
ausgestellt
und
sind
auch
vor
Ort
zu
bezahlen
bzw.
werden
mit
der
Mietzahlung
vorab
in
Rechnung
gestellt.
Bei
Verlust
erheben
wir
eine
Gebühr
von
€ 20,00.
13.
Auszug
Bei
Auszug
ist
das
Mietobjekt
besenrein
zu
hinterlassen.
Der
Kühlschrank
ist
zu
leeren,
abzustellen
und
zu
öffnen.
Das
Geschirr
ist
zu
reinigen
und
der
Hausmüll
ist
in
die
Müllschlucker
bzw.
Mülleimer
zu
bringen.
Alle
Fenster
und
Türen
sind
zu
schließen.
Soweit
diese
Vorgaben
nicht
eingehalten
werden,
müssen
wir
uns
die
Geltendmachung
zusätzlicher
Reinigungskosten vorbehalten
14.
Obhutspflicht des Mieters
Der
Mieter
hat
die
Mietsache
pfleglich
zu
behandeln,
insbesondere
regelmäßig
zu
belüften
und
von
Ungeziefer
freizuhalten.
Der
Mieter
haftet
für
Schäden,
die-
durch
Verletzung
der
ihm
obliegenden
Obhuts-
und
Sorgfaltspflichten
–
schuldhaft
von
ihm,
durch
von
ihm
betriebene
Geräte
(z.B.
Elektrogeräte),
von
seinem
Erfüllungsgehilfen
oder
von
Personen,
die
sich
mit
Wissen
und
Wollen
des
Mieters
in
der
Mietsache
aufhalten,
verursacht
werden.
Der
Vermieter
tritt
schon
jetzt
seine
Ansprüche
gegen
den
Verursacher
solcher
Schäden
in
dem
Umfang
an
den
Mieter
ab,
in
dem
der
Mieter
dem
Vermieter
Ersatz
leistet.
Der
Mieter
verpflichtet
sich,
bei
der
Nutzung
der
Ferienwohnung
auch
Rücksicht
auf
die
Grundstücks-nachbarn
zu
nehmen.
Wir
empfehlen
den
Abschluss
einer
Reiserücktrittsversicherung
auf
die
sogenannte
„Hotelklausel“
zu
achten,
da
nur
bei
Bestehen
dieser
Klausel
ein
verursachter Schaden ersetzt wird.
15.
Internet
Die
Gäste
können
in
allen
Wohnungen
einen
DSL-Internetzugang
über
WLAN
nutzen.
Hier
handelt
es
sich
um
eine
freiwillige
Zusatzleistung,
also
keine
im
reiserechtlichen
Sinne
zugesicherte
Eigenschaft
der
Ferienwohnung.
Mietminderung
kann
demnach
bei
Ausfall
der
Anlage
oder
Teilen
derselben
oder
auch
eines
Routers
nicht
geltend
gemacht
werden.
Sie
sind
verpflichtet,
jedwede
rechtswidrige
Handlung
zu
unterlassen
und
keine
rechtswidrigen
Inhalte
aufzurufen.
Für
den
Fall
des
Verstoßes
hiergegen,
haften
Sie
für
alle
Folgen
und
stellen
uns
und
den
Vermieter
diesbezüglichen
Ansprüchen
frei.
16.
Haftungsausschluss
•
Wir
haften
nur
für
Schäden
aus
der
Verletzung
des
Lebens,
des
Körpers
oder
der
Gesundheit,
die
auf
einer
vorsätzlichen
oder
fahrlässigen
Pflichtverletzung
unsererseits
beruhen,
sowie
für
sonstige
Schäden,
die
auf
einer
vorsätzlichen
oder
grob
fahrlässigen
Pflichtverletzung
unsererseits
beruhen.
Satz
1
gilt
entsprechend
für
Pflichtverletzungen
eines
gesetzlichen
Vertreters
oder
Erfüllungsgehilfen
von
uns.
Sonstige
Schadensersatzansprüche
sind
ausgeschlossen.
•
Die
im
Mietvertrag
angegebene
Gesamtfläche
des
Mietobjekts
entspricht
der
Summe
der
Grundflächen
sämtlicher
Räume
des
Mietobjektes (sog. Fußleistenmaß).
17.
Höhere Gewalt
Der
Vermieter
kann
den
Vertrag
in
Fällen
von
höherer
Gewalt
oder
sonstigen
nicht
voraussehbaren
Ereignissen
wie
Wasser-,
Sturm-,
Brandschäden
etc.
kündigen.
Sollte
aufgrund
dieser
Umstände
das
angemietete
Objekt
nicht
verfügbar
sein,
erklärt
sich
der
Mieter
mit
einem
gleichwertigen
Ersatzmietobjekt einverstanden.
18.
K44
stellt
dem
Mieter
ein
gereinigtes
Mietobjekt
in
ordnungsgemäßem
Zustand
zur
Verfügung.
Der
Mieter
hat
unverzüglich,
spätestens
am
1.Tag,
nach
Einzug
eventuelle
Mängel
(Schäden,
des
Reinigungszustandes
etc.)
an
K44
zu
melden.
Anderenfalls
gehen
wir
davon
aus,
dass
Sie
das
Ferienobjekt
zu
Ihrer
vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.
19.
Sonstiges
Nebenabreden,
Änderungen
und
Ergänzungen
des
Mietvertrages
einschließlich
dieser
Bedingungen
sollen
aus
Beweisgründen
schriftlich
vereinbart
werden.
Sollten
einzelne
Regelungen
des
Mietvertrages
einschließlich
dieser
Bedingungen
unwirksam
sein
oder
werden,
bleiben
die
Bestimmungen
im
Übrigen
wirksam.
An
die
Stelle
der
unwirksamen
Regelung
soll
die
gesetzliche
Vorschrift
treten.
Der
Erfüllungsort
ist
der
Standort
der
Ferienwohnung.
Der Gerichtsstand ist Gießen
RECHTLICHES:
AGB